Beitragsordnung

§1 Höhe der Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.
§2 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
§4 Aufnahmegebühren
(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

Stand: 26.10.2011

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